AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

von Hertzklopfen

1. Geltung

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Hertzklopfen, im Folgenden „HK“ genannt, und den Vertragspartnern, im Folgenden „Kunde“ genannt für die von HK angebotenen Leistungen (vor allem: Stellen von Ton, DJ- und Lichttechnik, Moderation und musikalische Begleitung von Veranstaltungen sowie Vermittlung von Künstlern).

2. Vertrag

a) Verträge zwischen Kunden und HK können schriftlich und mündlich geschlossen werden.

b) Angebote von HK sind freibleibend, bis die Annahme des Kunden durch HK bestätigt wird. HK bestätigt die Annahme des Kunden spätestens 7 Tage nach Abgabe der Annahmeerklärung.

3. Rücktritt des Kunden

a) Im Falle eines Rücktritts seitens des Kunden werden folgende Stornierungskosten fällig: – Rücktritt mehr als 8 Wochen vor der Veranstaltung: 20% der vereinbarten Vergütung – Rücktritt 4 bis 8 Wochen vor der Veranstaltung: 30% der vereinbarten Vergütung – Rücktritt 2 bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Vergütung – Rücktritt bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Vergütung.

b) Für den Zugangszeitpunkt des Rücktritts gilt der Zeitpunkt des Zugangs bei HK. c) Soweit der Rücktritt des Kunden vom Vertrag mit einem neuen Vertragsabschluss in Form einer Terminverschiebung innerhalb eines Jahres einhergeht und der gebuchte Künstler auch zu dem neuen Termin verfügbar ist, werden die Stornierungskosten individuell geregelt.

4. Rücktritt seitens HK

Ein Rücktritt seitens HK erfolgt nur aus wichtigem Grund wie z.B. schweren Ausfällen der technischen Anlagen oder schwerer Krankheit, Unfall oder Tod des Künstlers. Die Leistungspflicht von HK sowie die Vergütungspflicht des Kunden entfallen in diesem Fall. HK ist bemüht, umgehend einen geeigneten Ersatz zu finden. Ebenfalls ist ein Rücktritt durch HK möglich bei Unzumutbarkeit, welche vor allem dann vorliegt, wenn eine Gefährdung der technischen Anlagen oder des Künstlers besteht oder zu befürchten ist. Schadenersatzansprüche des Kunden bei einem Rücktritt von HK sind ausgeschlossen, soweit sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens HK entstanden sind.

5. Abbruch der Veranstaltung

Eine bereits begonnene Moderation oder musikalische Begleitung einer Veranstaltung kann von HK aus wichtigem Grund sowie bei Unzumutbarkeit beendet werden. Unzumutbarkeit liegt insbesondere auch dann vor, wenn es zu erheblichen technischen Störungen bei Nutzung von durch den Kunden gestellten technischen Anlagen (DJ-, Licht- und Tontechnik) kommt. Soweit der Abbruch der Veranstaltung auf Gründe zurückzuführen ist, die auf Seiten des Kunden, (z.B. des Veranstaltungsorts, der Gäste oder des Personals des Kunden oder des Kunden selbst) liegen, bleibt der Anspruch von HK auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Schadenersatzansprüche des Kunden bei einem Abbruch der Veranstaltung durch HK sind ausgeschlossen, soweit sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens HK entstanden sind.

6. Haftung

Für Schäden an Körper, Gesundheit und Leben haftet HK nur, soweit sie diese durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht hat. Für sonstige Schäden haftet HK nur, soweit sie diese durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht hat.

7. Zahlungen

Zahlungen sind ohne Abzug ausschließlich an HK direkt vorzunehmen. Im Falle der Nichtzahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz fällig.

8. Abgaben

a) HK meldet die Künstlersozialabgaben für gebuchte Live-Künstler an und führt sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ab. Alle für die GEMA und GVL anfallenden Gebühren werden vom Kunden getragen und von diesem direkt an die GEMA und GVL abgeführt.

b) Es ist zu beachten, dass das Recht zur Wiedergabe vervielfältigter Tonträger zu erwerben ist, da von HK unter Umständen vervielfältigte Tonträger verwendet werden.

c) Veranstaltungen im engsten Familien- oder Freundeskreis, z. B. Geburtstagsfeiern und Hochzeiten sind nicht öffentlich und unterliegen daher keiner Vergütungspflicht der GEMA. In Zweifelsfällen ist Kontakt mit der zuständigen Bezirksdirektion aufzunehmen.

9. Pflichten des Kunden

a) Zur störungsfreien Erbringung der Leistung von HK sorgt der Kunde dafür, dass am Veranstaltungstermin und – ort eine geeignete und fertige Spielstätte rechtzeitig zur Verfügung steht und diese für den An- und Abtransport der vom Künstler gestellten technischen Anlagen frei und zugängig ist. Parkausweise und Zufahrtsgenehmigungen stellt der Kunde HK kostenfrei zur V erfügung.

b) Sofern nicht die von HK angebotene Bühnentechnik verwendet wird, sorgt der Kunde dafür, dass die verwendeten Anlagen der Bühnenanweisung des Künstlers und dem üblichen technischen Standard entsprechen. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass alle rechtlichen, technischen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt werden. c) Der Kunde trägt die Haftung für die Sicherheit des Künstlers und seiner Hilfskräfte sowie für die vom Künstler mitgebrachten Gegenstände während des Aufenthalts am Veranstaltungsort. Er haftet für alle Schäden innerhalb der Räume des Veranstaltungsortes, insbesondere wegen Diebstahls von Equipment und/oder persönlicher Gegenstände des Künstlers.

10. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

a) Gerichtsstand von HK ist Bonn.

b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

c) Soweit diese Allgemeine Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, verpflichten sich beide Parteien, auf die Behebung dieser Lücken in einer Art und Weise hinzuwirken, die dem am Nächsten kommt, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, hätten sie den nicht geregelten Punkt bei der Vertragsschließung bedacht.

 

Stand: Januar 2017

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